Katzen müssen kastriert werden

22.02.2024 09:26

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Bild von zhangkaiyv / Unsplash

Das Amt der NÖ Landesregierung möchte darüber informieren, dass alle Katzen, die regelmäßigen Zugang ins Freie haben, kastriert sein müssen. Die Kastrationspflicht gilt auch für Landwirt:innen.

Ausgenommen von der Regelung sind Katzen mit Zugang ins Freie, die für die Zucht verwendet werden. Diese Tiere sind allerdings behördlich zu melden, müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet ("gechippt") und in der Heimtierdatenbank registriert sein.

Weitere Informationen über die Mindestanforderung für die Haltung von Katzen finden Sie in der 2. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1, Pkt. 2.

Eine Nichteinhaltung dieser Bestimmung ist verwaltungsbehördlich strafbar, wobei der Strafrahmen bis € 3.750.— und im Wiederholungsfall bis € 7.500.— beträgt. Ausgenommen von der Kastrationspflicht sind nur Katzen mit Zugang ins Freie, die zur Zucht verwendet werden. Die Zucht von Tieren ist der Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden, die Zuchttiere müssen zudem ordnungsgemäß gekennzeichnet („gechippt“) und in der Heimtierdatenbank registriert werden.


22.02.2024 09:26